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eANV - Das elektronischen Abfallnachweisverfahrens - ab 1.4.2010


Rechtliche Grundlage

Auf der Grundlage des Gesetztes und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung wird ab 01.04.2010 in Deutschland das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle eingeführt.

Die im Zuge der Vorab- und Verbleibskontrolle zu führenden Sammel-/Entsorgungsnachweise und Begleitscheine werden ab diesem Zeitpunkt durch den Entsorger in elektronische Form geführt und signiert (qualifizierte elektronische Signatur)

Spätestens ab dem 01.02.2011 sind auch Abfallerzeuger und –Beförderer zur vollständigen elektronischen Nachweisführung (mit qualifizierte elektronische Signatur!) verpflichtet.

Nach dem 01.02.2011 ist das bisherige Papierverfahren dann nur noch für Übernahmescheine (Kleinmengen und bei Sammelnetsorgung) zulässig.

Erzeuger und Beförderer können noch bis zum 31.01.2011 im sogenannten „Quittungsbelegverfahren“ Entsorgungsnachweise und Begleitscheine von Hand unterschreiben. Es gilt aber folgendes zu beachten: Damit der Erzeuger am Gesamtsystem teilnehmen kann, ist es verpflichtend, dass er bereits am 01.04.2010 über eine Anmeldung bei der ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder) verfügt. Diese Anmeldung ist nur mit einer eigenen Signaturkarte und Lesgeräte möglich.

Die ZKS-Abfall dient somit als „technische Datendrehscheibe“, welche alle Nachweisdaten bundesweit entgegennimmt und verteilt.

Was müssen Sie als Abfallerzeuger tun?

Die elektronische Nachweisführung setzt voraus, dass alle beteiligten Parteien über eine Signaturkarte für qualifizierte digitale Signaturen sowie ein passendes Kartenlesegerät verfügen. Durch die Nachweisverordnung (§§ 17 – 22) und das Signaturgesetz ist die Nutzung einer solchen digitalen Signatur verpflichtend!

1.     Beantragung einer Signaturkarte

Das Verfahren zum Erwerb einer digitalen Signaturkarte ist relativ komplex, die Bearbeitungs- und Lieferzeit kann einige Wochen dauern, daher sollte(n) die Signaturkarte(n) möglichst zeitnah von Ihnen bei einem anerkannten Trustcenter (z.B. Deutsche Post Com und Fritz und Macziol  https://oa.signtrust.de/fum ) beantragt werden.

Hier können Sie sowohl eine Signaturkarte als auch ein Kartenlesegerät bestellen.

Einen Musterausdruck für die Signaturkarte finden Sie hier: Der Deutschen Post- Post Com

Im Anhang erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung um alle relevanten Daten zu erfassen.

Im Anhang erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung um alle relevanten Daten zu erfassen.

Alternativ können Sie auch andere Trustcenter wie D-Trust (www.d-trust.net) nutzen.

Zu der Beantragung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reispass. Bitte beachten Sie dass die Karte eine persönliche Karte des Besitzers, mit PIN-Schutz, ist. Sollten in Ihrem Unternehmen mehrerer Personen digital signieren können, ist für jede Person eine eigen Signaturkarte notwendig (Kosten für jede einzelne Karte ca. 100 €/Jahrespauschale).

2.     Kartenlesegerät

Für das Verwenden der Karte als elektronische Signaturkarte ist ein sogenanntes Lesegerät (Klasse III) notwendig, das Sie bei verschieden Anbietern bestellen können, u. a. auch bei Fritz und Macziol (bereits bei der Beantragung der Signaturkarte)

Andere Anbieter sind:

http://www.reiner-sct.com/

http://www.kobil.com/de/

http://www.hidglobal.com/

Bitte beachten Sie, dass das Lesegerät mindestens der Klasse III entspricht, da ansonsten keine qualifizierte digitale Signatur möglich ist! Das Lesegerät ist für mehrere Karten nutzbar.

3.     Signaturkarte frei schalten

Die Signaturkarte ist dann mittels Lesegerät bei der ausgebenden Stelle frei zu schalten, damit die Karte zur digitalen Signatur genutzt werden kann.

4.     Anmeldung bei der ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder)

Als nächsten Schritt müssen Sie Ihr Unternehmen bei der ZKS www.zks-abfall.de unter dem Menüpunkt Länder-eANV anmelden, um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können. Nach dieser Registrierung unter der ZKS-Abfall ist eine Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren möglich.

Angebot der Firma Ernst zum elektronischen Nachweisverfahren

Das Portal mit den Daten liegt auf dem Server der Rudolf Ernst GmbH & Col KG. Alle am Entsorgungsprozess beteiligten Firmen wie Erzeuger, Beförderer und Entsorgerkönnen auf dem Portal mit allen Funktionen (z.B. Formulare, Versand, elektronische Registerführung) arbeiten und brauchen selbst keine weiteren eANV-Lösungen.

Die Software für das eANV bei der Firma umfasst:

·       Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Begleit- und Übernahmescheine

·       Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung sowie Entsorgungsnachweise

·       Kommunikation mit der ZKS-Abfall

·       Drucken von Quittungsbelegen

·       Durchführung von elektronischen Signaturen

·       Gesetzeskonforme Archivierung

·       Gesetzeskonforme Erstellung von Registerauszügen

·       Langzeitarchivierung sämtlicher Entsorgungsvorgänge ihres Unternehmens, unabhängig davon, mit welchem Entsorger Sie die Entsorgung durchgeführt haben.

·       Fortlaufende Anpassung an Gesetze/Verordnungen

Die Führung des Registers und Archivierung erfolgt in unserem Unternehmen. Eine Registerführung und eine Datenarchivierung durch eine(n) Provider/Portallösung/Fremdanbieter sind nicht notwendig.

Vorraussetzung für die Nutzung der Software

·       Um alle Funktionen für qualifizierte digitale Signaturen bei einem anerkannten Trustcenter

·       Erwerb eines Lesegerätes für die Signaturkarte, mindestens Klasse III (z.B. Reiner SCT)

·      Windows®-kompatiblen PC (ab Windows 98) mit Internetzugang (DSL)

Eine Testversion steht unter folgende Seite zur Verfügung:

https://www.eanvportal.de/eanvp/login.htm

Diese Seite ist von unserem Portalanbieter „Fritz und Macziol“ und dient nur zu Testzwecken!

Hier müssen Sie sich nur kurz mit Name, Vorname und Emailadresse anmelden; danach ein Plug-in herunterladen und schon können Sie starten!


Das Portal der Firma Ernst steht für Sie zur Verfügung


Für die Benutzung des Portals der Firma Ernst entstehen folgende Kosten:

Nutzungsangebot €/Netto

Portalbenutzung als Abfallerzeuger 150,00 €/Jahr

Informationen finden Sie unter folgenden Internetseiten:

Portal des Anbieters Fritz & Macziol: http://www.eanvportal.info

Zentrale Koordinierungsstelle der Länder, ZKS-Abfall: http://www.zks-abfall.de/

Hotline der ZKS: 01805-042010

Landesamt für Umweltschutz http://www.lfu.bayern.de/

Bundesministerium http://www.bmu.de