Deponie Cronheim
|
|
Name des Unternehmens:
|
Rudolf Ernst GmbH & Co. KG
|
Zusatzbezeichnung:
|
Deponie Cronheim
|
Straße:
|
Cronheim 300
|
Ort:
|
91710 Gunzenhausen
|
Telefon:
|
09836-970908-0 |
Telefax:
|
09836-970908-149 |
|
Thomas Hetzl
|
| E-Mail: |
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
|
|
|
|
Seit dem 1. Juni gilt die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi). Somit gibt es ein Deponieverbot von unbehandelten Abfällen für Gewerbe- und Hausmüll. Mit dem strikten Verbot, unbehandelte Siedlungsabfälle auf Deponien abzulagern, ist auch die Deponie Cronheim davon betroffen und seit dem 1. Juni 2005 für die Annahme und Ablagerung dieser Abfälle geschlossen.
|
| |
Öffnungszeiten:
|
|
Montag - Freitag:
|
07:00 - 16:30 Uhr
|
| Samstag: |
08:00 - 11:00 Uhr
|
|
|
Anlieferung aus Privathaushalten
|
|
| Altholz |
Preis auf Anfrage |
| Fenster, Außentüren, und andere mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer |
Preis auf Anfrage |
|
|
Anlagenart:
|
Deponie |
| Nach Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) |
|
Verfahren nach AbfVerbrG gem. Anhang IIA/IIB:
|
R 10 und D1 |
| Entsorgernummer: |
I577B1001 |
| Genehmigungsbehörde: |
Regierung von Mittelfranken |
| Überwachungsbehörde: |
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen |
|
|
|
Abfallkatalog |
|
|
|
|

Das Kartenmaterial wurde von OpenStreetmap zur Verfügung gestellt
Aufbau und Informationen zur Deponie
Die Technische Anleitung Siedlungsabfall unterscheidet zwei Deponieklassen. Die Deponieklasse I entspricht einer Mineralstoffdeponie, Deponieklasse II einer Siedlungsabfalldeponie.
Die Anforderungen an die bauliche Ausführung (Stand der Technik) der Deponie einschließlich der Einrichtungen zum Schutz der Umweltgüter und die Zuordnungskriterien für die einzulagernden Abfälle (Grenzwerte) sind genau festgelegt. Die Sonderabfalldeponie unterliegt der Technischen Anleitung Abfall.
Allgemeines
Unsere moderne Industriegesellschaft bringt verschiedenste Arten von Abfällen hervor. Da nicht jeder Abfall von seinem Grundwassergefährdungspotential gleich einzustufen ist, gibt es für die unterschiedlichen Abfallarten auch verschiedene Deponietypen. In den Technischen Anleitungen Abfall (TA Abfall) und Siedlungsabfall (TASi), die als Verwaltungsvorschriften zum Abfallgesetz von der Bundesregierung herausgegeben wurden, sind die Deponietypen festgelegt.
Dort wird auch über die "Zuordnungskriterien für Deponien" geregelt, welche Abfälle in welchem Typ von Deponie abzulagern sind.
Bauschuttdeponien
Nach der TASi ist für Bauschuttdeponien die Deponieklasse 1 vorgeschrieben. In Bayern hat man hierzu eine Sonderregelung getroffen. Im "Bauschuttmerkblatt" (vom Nov. 94) werden neben Anforderungen an Standort und Betrieb der Bauschuttdeponie auch Richtwerte genannt. Es dürfen daher nur Abfälle abgelagert werden, die nachweislich nicht bzw. nur geringe Belastungen aufweisen.
Bei geringen Belastungen ist die Wasserwirtschaftsverwaltung mit zu beteiligen, ob abgelagert werden darf. Deutlicher belastete Abfälle müssen dann auf eine abgedichtete Deponie gebracht werden.
Die Anforderungen an Dichtungs- bzw. Rekultivierungsschicht weisen gegenüber der TA Abfall bzw. der TASi andere Anforderungen auf (wie in Abb. 4 dargestellt).
Da Grundwassergefährdungen nicht zu erwarten sind, werden die Sickerwässer dieser Deponien nicht gesammelt.

Abb. 4: Schematischer Schnitt durch eine Bauschuttdeponie
Deponieklasse I (TASi)
In Deponien dieses Typs dürfen nur Abfälle mit einem geringen Grundwassergefährdungspotential (Zuordnungskriterien) enthalten. Daher genügen auch geringere Anforderungen an das Abdichtungssystem.
Eine geologische Barriere ist ebenfalls nicht unbedingt erforderlich. Die Sickerwässer der Deponie werden gesammelt und behandelt.

Abb. 3: Schematischer Schnitt durch Deponien Klasse I
Deponieklasse II (TASi)
Entsprechend dieser Deponieklasse werden in der Regel Hausmülldeponien bzw. Deponien für produktionsspezifische Abfälle errichtet. Auch hier wird wie bei Deponieklasse III eine Kombinationsabdichtung aufgrund des noch deutlichen Grundwassergefährdungspotentials gefordert.
Die Stärke der mineralischen Dichtung ist hier jedoch geringer. Die Sickerwässer der Deponie werden gesammelt und behandelt.

Abb. 2: Schematischer Schnitt durch Deponien Klasse II
Deponieklasse III (TA Abfall)
Sonderabfälle, d. h. besonders überwachungsbedürftige Abfälle, werden in Deponien dieses Typs eingebaut. Da von den Abfallinhaltsstoffen ein sehr hohes Grundwassergefährdungspotential ausgeht, werden für die Deponiebasis wie für die Deponieoberfläche die sogenannte Kombinationsabdichtung gefordert.
Dabei soll durch die Kombination aus mineralischer Dichtung und der darauf liegenden Kunststoffdichtungsbahn (KDB) ein hohes Maß an Sicherheit bei Ausfall eines der beiden Dichtungselemente gewährleistet sein.
Hinzu kommt, dass unterhalb des Deponieauflagers eine sogenannte geologische Barriere vorhanden sein muss. Diese soll neben einem hohen Schadstoffrückhaltepotential eine Mächtigkeit von mehreren Metern aufweisen. Weiterhin soll sie von ihrer Ausdehnung über den Ablagerungsbereich hinaus vorhanden sein.
Sofern diese Anforderungen "bis zu einer Tiefe von 3 Metern" nicht vollständig erfüllt werden, kann eine homogen aufgebaute Ausgleichschicht, in der genannten Stärke akzeptiert werden. Diese ist in Lagen von jeweils 25 cm einzubauen.

Abb. 1: Schematischer Schnitt durch Deponien Klasse III
|