Altautoverwertung PDF Drucken E-Mail

Altautoverwertung - Ablaufbeschreibung

Verwertungsnachweis und Belegfluss

Mit der Vorlage des Verwertungsnachweises (VN) bei der zuständigen Zulassungsstelle wird die ordnungsgemäße Überlassung und Entsorgung eines Altautos nach den Anforderungen der AltautoV bei endgültiger Stilllegung dokumentiert.

Der Verwertungsnachweis gestattet es, dass sowohl der Letztbesitzer als auch die anerkannte Annahmestelle bzw. der anerkannte Verwertungsbetrieb der Zulassungsstelle anzeigen kann, dass das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird.

Ablauf:
  • Der Letztbesitzer zeigt der Zulassungsstelle an, dass das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird.

  • Der Verwertungsbetrieb übergibt dem Letztbesitzer das für ihn bestimmte Blatt 4 (Ausfertigung weiß) sowie das Blatt 1 (Ausfertigung rosa).

oder:

  • Der Verwertungsbetrieb zeigt im Auftrag des Fahrzeughalters / -eigentümers der Zulassungsstelle an, dass das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen wird.

  • Abgabequittung an  Fahrzeughalter / -eigentümer

  • Der Verwertungsbetrieb verpflichtet sich zugleich, die Anzeige über die endgültige Stilllegung innerhalb einer Woche durchzuführen und den VN (Blatt 4 Ausfertigung weiß) an den Letztbesitzer zu übersenden.

Datenerfassung Der Fahrzeugeingang werden folgende Daten erfasst und dokumentiert.
  • Tag der Übergabe

  • VN-Nr.

  • Bemerkungen

  • Fahrzeugart/Hersteller

  • letztes amtl. Kennz.

  • Fahrzeughalter/-eigentümer

  • Annahmestelle

  • Transporteur

  • Altauto-Eingang Leergewicht (t)

Trockenlegung Anschließend werden folgende Betriebsflüssigkeiten und Betriebsmittel entfernt und getrennt gesammelt
  • pyrotechnische Bauteilen (Airbags)

  • Motoröl

  • Ölfilter

  • Getriebeöl, Differentialöl

  • Hydrauliköl (z. B. Servolenkung)

  • Kraftstoff

  • Kühlerflüssigkeit

  • Bremsflüssigkeit

  • Stoßdämpferöl

  • Scheibenwaschflüssigkeit

  • Akku-Batterien

Demontage

Die Demontage der Fahrzeuge findet auf einer Hebebühne statt. Alle Arbeiten werden an einem Arbeitsplatz durchgeführt.

Im Wesentlichen wird die Demontage in zwei Gruppen aufgeteilt:

  • Hochwert- Recycling

    (Zerstörungsfreier Ausbau der Kraftfahrzeugteile, die als Bauteile oder Baugruppen weiterverwendet werden sollen. Komplette Bauteile von Altfahrzeugen werden je nach Erhaltungszustand und Absatzmöglichkeiten  demontiert, fallweise aufbereitet, gekennzeichnet und an Kunden verkauft (Aggregate wie Motoren, Hinterachsgetriebe, Anlasser und Lichtmaschinen, Steuergeräte für Motoren und Getriebe, Heizanlagen...)

  • Material Recycling (Demontage sortenreiner Materialien - Ziel der Demontage von Kunststoffteilen ist die Reduzierung der anfallenden Shredder-Leichtfraktion. (Kunststoffe, Glas, Sitzschaum, Reifen...)

Folgende Stoffe, Materialien und Bauteile sind wegen ihres Schad- und Störstoffcharakters zu entfernen:

  • Stoßdämpfer, wenn noch nicht trockengelegt,

  • asbesthaltige Bauteile,

  • kraftfahrzeugfremde Stoffe sowie

  • Stoffe, Materialien und Bauteile, die in erheblichen Umfang mit Schadstoffen verunreinigt sind.

Ausbau von Bauteilen, die als Ersatzteile (Ersatzteilverkauf) verwendet werden solle

große Kunststoffteile (z. B. Stoßfänger, Radabdeckung, Armaturengehäuse, Kunststofftanks), Gurtbänder, Katalysatoren. Glas (Front-, Heck- und Seitenscheiben), spezielle Metallbauteile (Aluminium, Zink, Blei, Kupfer...), Polyurethan-Schaumstoff aus Sitzen. Räder, Sitze, alle kupferhaltigen Teile wie Elektronik, Kabelbäume, Elektromotoren.

Jedes Ersatzteil (Ersatzteilverkauf) wird nach dem Ausbau  mit einem Etikett versehen.

Wiederverwendung, Verwertung und Beseitigung

Die aus dem Altauto gewonnenen Bauteile und Stoffe werden vorrangig einer Wiederverwendung oder Verwertung zugeführt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass ein größtmöglicher Anteil der demontierten Bauteile der Wieder- und Weiterverwendung zugeführt wird.

Bremsflüssigkeit, Hydraulikflüssigkeit und Kühlerflüssigkeit werden, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, einer Verwertung zugeführt.

Altöle werden nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen der Aufarbeitung oder sonstigen Entsorgung zugeführt.

Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung sind in eindeutig gekennzeichneten Behältnissen getrennt zu lagern.

Die Weitergabe von Abfall zur Beseitigung erfolgt nur an Betriebe die eine entsprechende Zulassung nachweisen können.

Vorbehandelte und demontierte Altautos werden für den Transport mit dafür geeigneten Anlagen (Verdichtung mit Aufbaubagger)  verdichtet, es erfolgt keine Bauteilentnahme zur weiteren Verwendung oder Verwertung mehr.