Fettabscheider PDF Drucken E-Mail

Erfordernis von Fettabscheidern


Organische/tierische Fette und Öle können zum „Zuwachsen“ von Leitungssträngen und durch die sich ergebenden Gärungsprozesse zu Geruchsbelästigung führen. Die Ablagerungen in den Rohrleitungen führen zur Bildung biogener Schwefelsäure, die die Rohrwerkstoffe durch Korrosion stark schädigen. Schwimmdecken aus Ölen und Fetten behindern den Sauerstoffaustausch und stören den Kläranlagenbetrieb.

Schmutzwasser gewerblicher oder industrieller Herkunft mit derartigen Belastungen (tierischen/pflanzlichen Ursprungs) darf deshalb nicht ohne entsprechende Vorbehandlung abgeleitet werden. Gemäß DIN 1986-100 sind in solchen Fällen Fettabscheider nach DIN 4040 oder künftig prEN 1825 einzubauen.

Zu den tierischen Fetten zählen z. B. Talg, Butter, Schmalz, Knochenfette/-öle, Wollfette, Trane u.a.. Die Gruppe der pflanzlichen Fette/Öle umfasst Oliven-, Lein-, Hanf-, Nuss-, Kernöle, Palmfett, Margarine usw. Fettabscheidern dürfen nur öl-/fetthaltige Abwässer, nicht jedoch andere Wirtschafts- oder Fäkalabwässer zugeleitet werden.


Einbaupflichtige Betriebe


Einbaupflichtige Betriebe nach DIN 1986-100, Teil 1, Absatz 6.2.1:

„Abwasser aus gewerblicher oder industrieller Herkunft, welches z.B. Leichtflüssigkeiten oder Fette enthalten kann, ist in Abscheideranlagen zu behalten“. Danach sind Abscheideranlagen immer dann einzusetzen, wenn Fette und Öle organischen Ursprungs aus dem Schmutzwasser zurückgehalten werden müssen. Dies gilt für Betriebe gewerblicher oder industrieller Art wie:

  • Küchenbetriebe und Großküchen, z.B. in Gaststätten, Hotels, Autobahnraststätten, Kantinen
  • Grill-, Brat- und Frittierküchen
  • Essensausgabestellen (mit Rücklaufgeschirr)
  • Metzgereien mit und ohne Schlachtung
  • Schlachthöfe (Großschlachtereien)
  • Geflügelschlachtereien
  • Darmzubereitungsanlagen
  • Tierkörperverwertungen
  • Knochen- und Leimsiedereien
  • Seifen und Stearinfabriken
  • Fischverwertungsbetriebe
  • Ölmühlen
  • Speiseölraffinerien
  • Margarinefabriken
  • Konservenfabriken
  • Fertiggerichtherstellungen
  • Fritten- und Chipserzeugungen
  • Erdnussröstereien


Fettabscheider dürfen nur eingebaut werden, wenn für sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung  erteilt ist.

Während Fettabscheider aus Stahlbeton grundsätzlich für den Erdeinbau vorgesehen sind, stehen Konzeptionen aus PE-HD zur Verfügung, die für die freie Gebäudeaufstellung und für den Erdeinbau geeignet sind. Alle Systeme zeichnen sich durch Wirtschaftlichkeit, Betriebssicherheit und hohe Haltbarkeit aus.

Wirkungsweise



Einlaufteil

Dieses Teil wird beispielsweise durch Bodenabläufe oder eine Entwässerungsrinne gebildet und muss - um Geruchsimmisionen zu unterbinden - stets einen Geruchsverschluss aufweisen. Das Einlaufteil dient der Aufnahme und über das angeschlossene Rohrsysteme der Weiterleitung der mit Ölen/Fetten und Schmutzteilen gemischten Abwässer zum Schlammfang.

Schlammfang

Gemäß DIN 1986-100, Absatz 6.4, sind vor Fettabscheidern grundsätzlich ausreichend große Schlammfänge anzuordnen.

Der Schlammfang, in dem durch Vergrößerung des Fließquerschnittes und der Oberfläche eine weitgehende Beruhigung des zufließenden Öl-/ Fett- Abwassergemisches eintritt, bewirkt, dass sich darin enthaltene Sinkstoffe absetzen können.

Fettabscheider nach DIN 4040

Im Fettabscheider entsprechend DIN 4040 oder prEN 1825 wird die Trennung der Öle/Fette allein durch die Gravitation (Schwerkraft) bewirkt, d.h. die Öl-/Fettanteile schwimmen durch ihre geringere Dichte gegenüber Wasser an die Abscheideroberfläche auf. Sie bilden dort eine in Abhängigkeit vom Öl-/Fettanfall stetig anwachsende Schwimmschicht, die zwischen zwei Tauchwänden zurückgehalten wird. Die Fettspeichermenge ist in DIN 4040 mit mindestens 40 Liter je 1l/s (Nenngrößeneinheit) vorgeschrieben.

Die Abtrennung der Fette als auch der Sinkstoffe in Fettabscheideranlagen beruht nur auf der Wirkung der Schwerkraft. Aus diesem Grund ist die Rückhaltung emulgierter oder dispergierter Öle und Fette nicht oder in nur geringem Maße möglich.

Nenngröße (NG)

Die Nenngröße eines Fettabscheiders ist ein dimensionsloser Kennwert. Sie kennzeichnet den Abscheider und bestimmt dessen grundlegende Abmessungen. Die Ermittlung dieses Nennwertes wird in dem Kapitel „Bemessung von Abscheideranlagen für Fette“ erläutert.

Entsorgung

Die Reinigungsintervalle sind so festzulegen, dass die Speicherfähigkeit des Abscheiders und des Schlammfanges nicht überschritten wird. Soweit durch Verordnung und sonstige Auflagen nichts anderes bestimmt ist, sind die Schlammfänge und Abscheider möglichst 14-tägig, mindestens jedoch monatlich vollständig zu leeren und zu säubern und wieder mit Wasser zu befüllen.


Normen und Rechtsvorschriften   Normen und Rechtsvorschriften



Die kommunalen Satzungen regeln den Einbau von Fettabscheideranlagen und stützen sich dabei auf die DIN 1986, die über die Landesbauordnungen der Länder als Technische Regel eingeführt ist.
Vor der Planung, Bemessung und Auswahl von Abscheideranlagen sollten die wichtigsten Forderungen der einschlägigen Bestimmungen für Fettabscheideranlagen bekannt sein.

DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden; Allgemeine und Ausführungsanforderungen
DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
DIN 4040 Abscheideranlagen für Fette
Euronorm prEN 1825-1, EN 1852-2 Abscheideranlagen für Fette
Merkblatt ATV - M 167 Abscheider und Rückstausicherungsanlagen bei der Grundstücksentwässerung, Einbau und Betrieb

Kommunale Satzungen

Auszüge

Anforderungen an die Abwasserqualität

Hier fordert DIN 1986-100, Absatz 6.1,  Ausgabe März 2002:

“In die öffentlichen Abwasseranlagen darf nur Abwasser im Sinne von DIN 1986-3 eingeleitet werden. Abwasser, das diesen Anforderungen nicht entspricht und nicht vermieden werden kann, ist hierfür geeigneten Anlagen so zu behandeln, dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Regelungen der Länder bzw. der kommunalen Abwassersatzungen erfüllt werden.

Unmittelbar hinter Abwasserbehandlungsanlagen ist ein Prüf- oder Probenahmeschacht bzw. eine andere Probenahmemöglichkeit anzuordnen”.

DIN EN 1825, Absatz 6.2.4, Ausgabe Mai 2002

“Reinigungsmittel, einschließlich Geschirrspülpulver und Spülmittel, sollten sorgfältig ausgewählt und sparsam eingesetzt werden. Bei deren Einsatz vor dem Zulauf in den Abscheider dürfen sie, soweit als möglich, die Abscheidewirkung nicht beeinträchtigen und keine stabilen Emulsionen bilden”.

Beschränkung der Einleitung schädlicher Stoffe nach DIN 1986

DIN 1986, Teil 3, Ausgabe Juli 1982, definiert die unzulässige Benutzung von Entwässerungsanlagen:

In die Ablaufstellen dürfen keine schädlichen Stoffe eingeleitet und/oder eingebracht werden.

Hierzu zählen insbesondere:

Öle, Fette, z.B. abscheidbare, emulgierte und gelöste öl- und fetthaltige Stoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, z.B. Speisefette und Speiseöle;
Reinigungs-, Desinfektions- Spül- und Waschmittel in überdosierten Mengen bzw. solche mit unverhältnismäßig großer Schaumbildung; Rohrreinigungsmittel, die Sanitär-Ausstattungsgegenstände, Entwässerungsgegenstände und die Rohrwerkstoffe beschädigen, insbesondere solche, deren pH-Werte im Gebrauch unter 6,5 bzw. über 10 liegen; Tierfäkalien, z.B.: Jauche, Gülle, Mist, Abgänge aus Tierhaltung; bakteriell belastete  bzw. infektiöse Stoffe, z.B.: Schlachthofabfälle, Tierkörper, Panseninhalte, Blut, Hautabfälle, mit Keimen behaftete infektiöse Stoffe, in Fäulnis übergegangenes Abwasser.

Hebeanlagen zum Schutz gegen Rückstau

DIN EN 12056-4 legt sinngemäß folgendes fest:

Rückstau ist in Misch- und Regenwasserkanälen der kommunalen Abwasseranlage in Abhängigkeit   von    den Entwurfsgrundlagen (Überlastungshäufigkeit) planmäßig vorgesehen und kann außerdem in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden.

(...)

Die maßgebende Rückstauebene (siehe DIN 4045) wird von der örtlichen Behörde (Ortssatzung) festgelegt. Sofern von der zuständigen Behörde die Rückstauebene nicht festgelegt worden ist, gilt als Rückstauebene die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle.

(...)

Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei  zuzuführen.


Konstruktionsprinzipien und Einbauorte von Fettabscheidern



Fettabscheider können grundsätzlich im Gebäude oder in die Erde eingebaut werden. Für Gebäudeeinbau werden Abscheider aus den Werkstoffen PE-HD gefertigt, wobei konstruktiv auf geringes Gewicht und eine günstige Formgebung (Türmaße) zum einfachen Einbau an ihrem Aufstellort geachtet wird. Für den Erdeinbau werden in der Regel Betonabscheider verwendet, da hierfür keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich Auftriebssicherung und Verkehrslasten (PKW- oder LKW- Befahrung) zu leisten sind.

In Abweichung zur DIN 4040, die in Abhängigkeit der Nenngrößen Volumina und Oberflächenverhältnisse  vorschreibt, lässt der EN-Normenentwurf prEN 1825 hydraulische Prüfungen zu.

Die nachgewiesene Erfüllung der Prüfanforderungen führt zur Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Die Zulassungsverfahren nach prEN 1825 führen zu kostengünstigeren konstruktiven Auslegungen der Baukörper. So ist die Integration von Schlammfang mit Fettabscheider in einer Kammer möglich. Dies ist sinnvoll, da die physikalischen Vorgänge  „Absinken des Schlamms“ und „Aufschwimmen des Fettes“ ohnehin parallel und zeitgleich ablaufen. Bei moderen Fettabscheiders wurde demzufolge auf die herkömmliche Trennung von Schlammfang und Fettabscheider in zwei einzelne Kammern verzichtet. Dadurch verringert sich das Entsorgungsvolumen. Strömungsoptimierte Formen der Einbauteile gewährleisten eine turbulenzarme Einströmung und eine beruhigte Durchströmung der Trennzone sowie ein gleichmäßiges Abfließen in den Auslauf. Einströmendes  Abwasser  durchfließt die Trennzone, abgeschiedenes Fett sammelt sich als Schicht im Fettsammelraum über dem Wasserspiegel. Im strömungsberuhigten Bodenbereich setzen sich die Sinkstoffe ab.


Wichtige Hinweise zur Aufstellungsplanung und zum Einbau von Fettabscheideranlagen



Die Normen DIN 4040, 1986-100, sowie prEN 1825 legen Regeln fest, die beim Einbau von Abscheidern zu beachten sind.

Nicht eingeleitet werden dürfen:

  • Fäkalien
  • Regenwasser
  • Abwasser mit Ölen und Fetten mineralischen Ursprungs
  • Emulgierte Öle und Fette können mit Hilfe des Schwerkraftverfahrens nicht oder nur unzureichend abgetrennt werden


Die benötigten Volumen der Schlammfänge ergeben sich aus der ermittelten Nenngröße:

  • bei Gaststätten und Verpflegungsbe­trieben mindestens 100 · NG
  • bei Schlacht- und Fleischverarbei­tungsbetrieben mindestens 200 ·  NG


Die Abscheider sollen nahe den Anfall­stellen, jedoch möglichst außerhalb von Gebäuden eingebaut werden. Um Geruchsbelästigungen auszuschalten, ist eine Anordnung in der Nähe von Aufenthalts-/ Geschäftsräumen, Fens­tern und Lüftungsöffnungen zu ver­meiden.


Für eingebaute Fettabscheideranlagen muss die Möglichkeit der Reinigung und Entsorgung bestehen. Die Platz­verhältnisse sind entsprechend abzu­stimmen. Festinstallierte Saugrohre sollten eine lichte Weite von mindes­tens 50 mm haben. Die Saugleitung muss an ihren Enden geruchdicht abschließbar sein.
Die Zu- und Ablaufleitungen von Fettabscheideranlagen müssen nach DIN 4040 ausreichend be- und ent­lüftet werden. Die Zulaufleitung ist  über Dach zu entlüften. Bei einer Zulaufleitungen von über 10 m Länge ist sie in unmittelbare Abscheidernähe mit einer zusätzlichen Lüftungsleitung zu versehen. Weiterhin sind Anschluss­leitungen von über 5 m Länge geson­dert zu entlüften.
Alle Ablaufstellen, z.B. Bodenabläufe sind mit Geruchverschlüssen zu verse­hen.
Das Gefälle Zu- und Ablaufleitungen muss mindestens 1:50 betragen.
Der Übergang einer Falleitung in eine horizontale Leitung ist mit zwei 45°-Rohrbögen und einem mindestens 250 mm langen Zwischenstück auszu­führen.
Im Rohrleitungsverlauf sind Reinigungsöffnungen in genügender Zahl vorzusehen.
Zuleitung sind möglichst kurz zu halten, die Abscheideranlagen soll­ten möglichst nahe der Ablaufstellen eingebaut werden. Bei langen Zulei­tungen mit Gefahr des ,Zuwachsens‘ durch Auskühlung sollte ein Wärme­dämmung oder eine Begleitheizung vorgesehen werden.
Abscheider, deren Wasserspiegel unter der örtlich festgelegten Rückstauebene liegt, müssen durch nachgeschaltete Hebeanlagen entwässert werden. Nach DIN 1986 sind Doppelhebeanlagen vorzusehen, wenn die Abwasserableitung nicht unterbrochen werden darf. Das Abwasser sollte nicht vor der Abscheideranlage gehoben werden.
Bei der Installation von Trinkwasser­anschlüssen sind DIN 1988, DVGW sowie die örtlichen Vorschriften zu beachten.



Lösungen

ACO Passavant

Fettabscheider LIPUMAX mit PE-HD Innenauskleidung



LIPUMAX Inliner

Für die Abscheidung von Fetten hat ACO-Passavant mit dem LIPUMAX eine neue Generation von Abscheideranlagen aus Stahlbeton entwickelt. Bereits heute erfüllt der LIPUMAX die zukünftig geltende Euronorm EN1825 für den Einsatz von Fettabscheideranlagen.

Produktbeschreibung

Besonderes Kennzeichen des LIPUMAX ist die Innenauskleidung aus PE-HD. Die Innenauskleidung garantiert höchste Beständigkeit gegenüber Fettsäuren sowie einen höheren Schutz vor mechanischen Beschädigungen. Alternativ kann der LIPUMAX natürlich mit der bewährten fettsäurebeständigen Innenbeschichtung geliefert werden.
Die konstruktive Besonderheit des LIPUMAX ist die Integration von Abscheider und Schlammfang mit gemeinsamer Wasservorlage, d. h. zusätzliche Innenbehälter oder Trennwände werden nicht benötigt. Eine Probenahmemöglichkeit kann auf Wunsch ebenfalls im Becken integriert werden.

Produktvorteile

  • Niedrige Anschaffungskosten
  • Hohe Abscheideleistung aufgrund der offenen Bauweise
  • Optimale Zugänglichkeit bei Wartung, Reinigung und Entsorgung
  • Geringer Platzbedarf
  • Kurze Einbau- und Versetzzeiten Einfache Montage, wenige Rohr- undGelenkverbindungen
  • Vielfältige Anschlußmöglichkeiten für Zu- und Ablauf

Zubehör

  • gesonderter Probenahmeschacht
  • integrierte Probenahmemöglichkeit
  • Probennehmer (Standardlänge bis 2500 mm)
  • Schachtaufbauten (Schachtringe, Auflageringe)

ACO Passavant

Stärkeabscheider FAPUSED-CK

Stärkeabscheider aus Stahlbeton für stärkehaltige Abwasser.

Der FAPUSED CK wurde hauptsächlich für den Einsatz in kartoffelverarbeitenden Betrieben konzipiert. Die im Abwasser anfallende Kartoffelstärke kann sich im FAPUSED CK absetzen und daraus entsorgt werden. Um den Abscheidevorgang zu optimieren, wurde eine spezielle Spülbrause entwickelt, die den auftretenden Stärkeschaum im Abscheider niederschlägt. Die Spülbrause benötigt keinen Anschluß an das Trinkwassernetz da die Wasserspeisung direkt aus dem vorgereinigten Abwasser des Abscheiders erfolgt. Ein- und Ausschalten der Pumpe kann über vorhandene Kartoffelschälmaschinen oder manuell gesteuert werden.
BENE

Fettabscheider ARGUS-PLUS

für Großküchen, Gaststätten, Hotels u.a.

  • Fettabscheideranlage BENE ARGUS-PLUS ; Schlammfang und Fettabscheider in einem Bauwerk, in Stahlbeton oder in Edelstahl, zum unterirdischen Einbau oder zur oberirdischen Aufstellung
  • Schlammfang BENE NERA für Fettabscheider
  • Fettabscheider BENE ARGUS ; Fettabscheider in getrennten Anlagen, in Stahlbeton oder in Edelstahl, zum unterirdischen Einbau oder zur oberirdischen Aufstellung
  • Probenahmeschacht BENE FIX

Alle Produktreihen sind in Stahlbeton, in Volledelstahl oder in hochwertigem Kunststoff, auch in speziellen schmalen Ausführungen lieferbar

Buderus Guss

Fettabscheider EUROPACT

Fettabscheider zur Aufstellung in Gebäuden (DIN 4040-pr EN 1825-1)

Buderus liefert - nach Kundenwünschen bzw. entsprechend der Abwasserspezifikation - Fettabscheider aus dem Werkstoff PE-HD für den Einbau innerhalb von Gebäuden.

Diese Abscheider sind nach prEN 1825-1 ausgelegt. Die Außenmaße sind konstruktiv so festgelegt, dass nur eine geringe Stellfläche benötigt wird und auch der Transport zum Aufstellungsort leicht möglich ist. Hierbei zeichnet sich der Fettabscheider EUROPACT durch besonders geringe Abmessungen und niedriges Gewicht aus.

Die PE-HD-Gehäuse sind auf eine Spitzentemperatur des Abwassers bis 70°C ausgelegt. Auch die Anordnung der Abscheideranlagen unter Rückstauniveau ist problemlos möglich. Hierfür stehen Buderus-Hebeanlagen zur Verfügung.

Optional können diese Buderus Fettabscheider-Anlagen mit einer Schauglasarmatur, mit Wiederbefüllvorrichtung, mit Entsorgungsleitungen zur geruchlosen Entsorgung sowie mit Spüleinrichtung ausgerüstet werden.

Fettabscheider aus Beton für den Erdeinbau

Der verwendete Stahlbeton ist gemäß DIN 1045 für den Einsatz unter starkem chemischem Angriff rezeptiert. Deshalb bietet auch der Beton einen erhöhten Schutz gegen von außen wirkendes aggres-sives Grundwasser.

Durch die Betonstahlbewehrung nach typengeprüfter Statik ist die Anlage besonders für den Einbau mit hoher Verkehrsbelastung geeignet.

Für diesen Einbaufall stellt Buderus zur Zeit folgende Erdbauvarianten zur Verfügung:

Buderus Guss

Fettabscheider Euroliner-CI



Diese Abscheider sind bereits nach der Euronorm prEN 1825-1 ausgelegt und hydraulisch geprüft, d.h. die DIBT-Zulassung erfolgt auf Basis des in der prEN 1825-1 definierten Leistungstests, die von der Landesgewerbeanstalt Bayern als un-abhängigem Prüfinstitut bestätigt wurden. In der Regel führt dieses Zulassungsverfahren zu günstigeren Konstruktionsauslegungen und damit zu geringeren Beschaffungskosten für den Betreiber. Der Euroliner-CI kann sowohl mit PE-HD Lining als auch mit EP-Beschichtung bezogen werden.

Euroliner-CI mit PE-HD Innenauskleidung

Neben der herkömmlichen Beschichtung können die Beton-Fettabscheider mit einer PE-HD-Innenauskleidung geliefert werden. Diese ist besonders resistent gegen Korrosionsangriffe. Im Fettabscheider stellt sich auch bei normalem Betrieb ein äußerst aggressives Milieu ein. Ständig wechselnde Temperaturen mit Schwankungsbreiten von über 40°C und hoch-korrosive, chemische, meist saure organische Belastungen durch Reinigungsmittel und Zersetzungsvorgänge stellen höchste Anforderungen an die Beständigkeit und somit an den Schutz der Innenfläche der Anlage. Das PE-HD Lining bietet als Schutzplatte durch seine Werkstoffeigenschaften den wirkungsvollsten Schutz. Selbst mechanische Angriffe, wie z.B. durch scharfkantige Saugrohre, stellen für die dicke, schlagzähe Schutzplatte kein Problem dar. Das PE-HD-Lining hat auf der Rückseite eine Vielzahl von Ver-ankerungspunkten, die die Schutzplatte formschlüssig mit dem Betonkörper verbinden. Aufgrund der Temperaturschwankungen im Abscheider treten Spannungen auf, die gleichmäßig über diese Verankerungspunkte abgeleitet werden. Die Spannungen resultieren aus der unterschiedlichen Wärmedehnung von Beton und PE-HD.
Alle Angaben sind Angaben der Hersteller. Wir übernehmen dafür keine Gewähr!
Weitere Informationen finden Sie unter den Links folgender Hersteller:
ACO Passavant
BENE
Buderus Guss

Die kommunalen Satzungen regeln den Einbau von Fettabscheideranlagen und stützen sich dabei auf die DIN 1986, die über die Landesbauordnungen der Länder als Technische Regel eingeführt ist.

Vor der Planung, Bemessung und Auswahl von Abscheideranlagen sollten die wichtigsten Forderungen der einschlägigen Bestimmungen für Fettabscheideranlagen bekannt sein.

  • DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

  • DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden; Allgemeine und Ausführungsanforderungen

  • DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden

  • DIN 4040 Abscheideranlagen für Fette

  • Euronorm prEN 1825-1, EN 1852-2 Abscheideranlagen für Fette

  • Merkblatt ATV - M 167 Abscheider und Rückstausicherungsanlagen bei der Grundstücksentwässerung, Einbau und Betrieb

  • Kommunale Satzungen

Auszüge

Anforderungen an die Abwasserqualität

Hier fordert DIN 1986-100, Absatz 6.1,  Ausgabe März 2002:

“In die öffentlichen Abwasseranlagen darf nur Abwasser im Sinne von DIN 1986-3 eingeleitet werden. Abwasser, das diesen Anforderungen nicht entspricht und nicht vermieden werden kann, ist hierfür geeigneten Anlagen so zu behandeln, dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Regelungen der Länder bzw. der kommunalen Abwassersatzungen erfüllt werden.

Unmittelbar hinter Abwasserbehandlungsanlagen ist ein Prüf- oder Probenahmeschacht bzw. eine andere Probenahmemöglichkeit anzuordnen”.

DIN EN 1825, Absatz 6.2.4, Ausgabe

Mai 2002

“Reinigungsmittel, einschließlich Geschirrspülpulver und Spülmittel, sollten sorgfältig ausgewählt und sparsam eingesetzt werden. Bei deren Einsatz vor dem Zulauf in den Abscheider dürfen sie, soweit als möglich, die Abscheidewirkung nicht beeinträchtigen und keine stabilen Emulsionen bilden”.

Beschränkung der Einleitung schädlicher Stoffe nach DIN 1986

DIN 1986, Teil 3, Ausgabe Juli 1982, definiert die unzulässige Benutzung von Entwässerungsanlagen:

In die Ablaufstellen dürfen keine schädlichen Stoffe eingeleitet und/oder eingebracht werden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Öle, Fette, z.B. abscheidbare, emulgierte und gelöste öl- und fetthaltige Stoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, z.B. Speisefette und Speiseöle;

  • Reinigungs-, Desinfektions- Spül- und Waschmittel in überdosierten Mengen bzw. solche mit unverhältnismäßig großer Schaumbildung;

  • Rohrreinigungsmittel, die Sanitär-Ausstattungsgegenstände, Entwässerungsgegenstände und die Rohrwerkstoffe beschädigen, insbesondere solche, deren pH-Werte im Gebrauch unter 6,5 bzw. über 10 liegen;

  • Tierfäkalien, z.B.: Jauche, Gülle, Mist, Abgänge aus Tierhaltung;

  • bakteriell belastete  bzw. infektiöse Stoffe, z.B.: Schlachthofabfälle, Tierkörper, Panseninhalte, Blut, Hautabfälle, mit Keimen behaftete infektiöse Stoffe, in Fäulnis übergegangenes Abwasser.

Hebeanlagen zum Schutz gegen Rückstau

DIN EN 12056-4 legt sinngemäß folgendes fest:

Rückstau ist in Misch- und Regenwasserkanälen der kommunalen Abwasseranlage in Abhängigkeit   von    den Entwurfsgrundlagen (Überlastungshäufigkeit) planmäßig vorgesehen und kann außerdem in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden.

(...)

Die maßgebende Rückstauebene (siehe DIN 4045) wird von der örtlichen Behörde (Ortssatzung) festgelegt. Sofern von der zuständigen Behörde die Rückstauebene nicht festgelegt worden ist, gilt als Rückstauebene die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle.

(...)

Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei  zuzuführen.