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Die Bodenklassen werden nach dem Aufwand, der für ihre Gewinnung notwendig ist, unterschieden. Die Bodenklasse (BK) 1 ist die Bezeichnung für den humosen Oberboden (Mutterboden), also kein Baugrund. In BK 2 sind Torfe, Schlick und Mudde eingeteilt, ebenfalls allesamt kein Baugrund. In BK 3 sind die leicht zu fördernden Böden, (Sande und Kiese), in BK 4 die mittel (Schluffe, Tone, Lehme) und in BK 5 die schwer zu fördernden Böden (ausgeprägt plastische Tone, dicht gelagert) eingeteilt. Bodenklasse 6 repräsentiert den noch leicht gewinnbaren, schon verwitterten, klüftigen Fels, BK 7 den schwer gewinnbaren, noch unverwitterten Fels. Die Bodenklasse kann z.B. aus bestehenden Baugrunduntersuchungen ermittelt werden.
Durch Eingabe der Bodenart:
Mit der Bodenart (BA) sind die einzelnen Böden nach ihren physikalischen Eigenschaften eingeteilt. Die Eingabe der nach DIN 18 196 festgelegten und unten beschriebenen Kurzzeichen für die einzelnen Bodenarten, führt bei POS 8 - POS 10 dann auch zu genaueren Ergebnissen, während bei Eingabe der Bodenklasse nur ein Mittelwert (POS 8 und POS 9) oder der ungünstigste Wert (POS 10) der darin zusammengefassten Bodenarten zur weiteren Berechnung herangezogen werden kann.
Während man die tragenden Bauteile eines Gebäudes wie z.B. Wände oder Decken bereits in einem frühen Stadium der Planung relativ sicher konstruktiv festlegen kann, gilt dies nicht in jedem Falle für die Art der Gründung. Diese hängt von der Art und Zusammensetzung des Baugrunds ab, so dass in der Regel erst entsprechende geologische Untersuchungen erforderlich werden. Die seit Jahrzehnten bewährte Norm DIN 1054 gibt schließlich Auskunft darüber, wie die Tragfähigkeit eines Bodens einzuschätzen ist mit entsprechendem Einfluss auf die Form der Gründung. Doch mit diesen Angaben allein ist keine verlässliche Aussage möglich, mit welchem Aufwand und daraus folgend mit welchen Kosten für die Erdarbeiten zu rechnen ist. Schließlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob z.B. ein sandiger Boden oder aber eine Felsschicht aus der Baugrube entfernt werden muss.
Die Norm DIN 18300 „Erdarbeiten“ gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. In dieser Norm sind dazu sieben verschiedene Bodenklassen definiert, die sich am Zustand beim Lösen von Boden und Fels orientieren. Mit der Angabe über einer Bodenklasse oder mehrerer Bodenklassen erhält man Hinweise und Richtwerte für die Bearbeitbarkeit des Baugrunds, wobei innerhalb einer Baugrube durchaus verschiedene Bodenklassen vorkommen können. Nach diesen Richtwerten wird die Wahl und der Einsatz von Geräten und Maschinen zum Lösen, Transport und Verdichten von Boden und Fels bestimmt. Weiterhin hängt von der Bodenklasse ab, welchen Winkel eine Böschung maximal aufweisen darf, bis zu dem keine weiteren Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube erforderlich sind. Bei Baugruben mit beengten Platzverhältnissen, bei denen der planmäßige Böschungswinkel steiler ist als die Bodenklasse selbst es zulässt, werden Verbaumaßnahmen erforderlich, damit die Böschung während der Bauzeit nicht einstürzt.
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Zu beachten ist ferner, dass bei Böden, deren Zusammenhalt sich durch Austrocknen, Eindringen von Wasser, Frost oder durch Bildung von Gleitflächen verschlechtern kann, die Böschungen noch flacher ausgeführt werden müssen als bei den Bodenklassen 3 bis 7 angegeben oder aber abgestufte Böschungen, sogenannte Bermen, herzustellen sind.
Eine Berme ist ein horizontales Stück oder ein Absatz in einer Böschung eines Dammes, einer Baugrube oder einem Hang. Sie unterteilt die Böschung in zwei oder mehrere Abschnitte. Eine Berme soll den Erddruck auf den Fuß der Böschung vermindern. Eine Böschung mit steilem Hang und Bermen ist standsicherer als eine durchgehende Böschung ohne Bermen
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