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Hausmüll einschließlich Geschäfts- und Sperrmüll

Als Hausmüll werden Abfälle definiert, die in Haushalten anfallen und mittels eines bestimmten Behältersystems durch die kommunale Hausmüllabfuhr eingesammelt und der weiteren Entsorgung zugeführt werden.

Der Geschäftsmüll umfasst Abfälle, die in kleineren Gewerbebetrieben, Behörden, Schulen usw. anfallen und zusammen mit dem Hausmüll durch die kommunale Hausmüllabfuhr erfasst werden.

Als Sperrmüll werden Restabfälle aus den oben genannten Bereichen definiert, die aufgrund ihrer Größe nicht über die Behälter der Hausmüllabfuhr abgefahren werden können. Sperrmüll wird in den einzelnen entsorgungspflichtigen Körperschaften unterschiedlich über Hol- und / oder Bringsysteme erfasst.

Die in den einzelnen Städten und Landkreisen erfasste spezifische Sperrmüllmenge wird wesentlich durch das Erfassungssystem sowie die Gebührenstruktur beeinflusst.

hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (bzw. gewerbliche Siedlungsabfälle) sind Abfälle, die aus größeren Gewerbebetrieben und Institutionen stammen und aus ähnlichen Stoffen wie Hausmüll bestehen.

Die Mengenanteile der einzelnen Inhaltsstoffe sind branchenspezifisch sehr unterschiedlich und können deshalb deutlich von der Hausmüllzusammensetzung abweichen.

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sind gemäß § 3 Abs. 1 Gewerbeabfallverordnung [9] bevorzugt einer möglichst hochwertigen Verwertung zuzuführen. Nicht verwertbare Abfallfraktionen sind der entsorgungspflichtigen Körperschaft bzw. dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.

Hierbei handelt es sich in der Regel nicht um Produktionsabfälle aus Industriebetrieben.