Verpackungsentsorgung mit Interseroh 
Informationen für
- Baustoffhandel, Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe
- Elektrohandel, Elektrohandwerk
- SHK-Handel, SHK-Handwerk
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- Raumausstattungen
- Motoristen
Viele Ihrer Lieferanten haben Interseroh mit der Abholung und Verwertung ihrer Verpackungen beauftragt. Dadurch werden Sie weitgehend von Entsorgungskosten entlastet. Das Interseroh-Entsorgungssystem kann jedoch nur auf Dauer funktionieren, wenn bestimmte Regeln befolgt werden.
Welche Verpackungen werden zu Lasten der beteiligten Hersteller recycelt, welche nicht?

Kostenlos sind die Abholung und Verwertung aller Verpackungen der Lieferanten, die mit Interseroh Verträge abgeschlossen haben und die für das Recycling bezahlen. Wir bezeichnen diese als "autorisierte" Verpackungen. Sie sind mit wenigen Ausnahmen an nebenstehenden Zeichen kenntlich gemacht. Nicht kostenlos ist die Abholung aller anderen Stoffe, ob sie verwertbar sind oder nicht.
Wie werden Sie als Anfallstelle von "autorisierten" Verpackungen anerkannt?
Sie erhalten von einem Interseroh-Entsorger Ihrer Wahl ein "Basisdatenblatt", eine "Lieferantenliste" und einen "Fragebogen". (jeweils PDF) Darauf geben Sie Auskunft über den Anteil der Verpackungen von Interseroh-Verpackungsmaterialien. Unter Umständen kann die Freigabe der Anfallstelle wenige Wochen dauern. Unabhängig von diesen Angaben wird der Entsorger sämtliche Verpackungsmengen übernehmen, die in Ihrem Betrieb bereitgestellt werden. Nicht-Interseroh-Material wird direkt mit dem Entsorgungsunternehmen abgerechnet.
Wie finden Sie den geeigneten Entsorger?
Zuständig für Bayern ist:
ISD Interseroh GmbH Niederlassung Süd Tegernseer Landstraße 161 81539 München Telefon: 089 - 454914-0
Welchen Container oder Behälter brauchen Sie?
Ihr Entsorger wird Ihnen für den Betrieb passenden Wechsel- und/oder Umleerbehälter sowie Sammelsäcke anbieten. Wollen Sie eigene Sammelsäcke nutzen, so müssen diese ein Volumen von 200 Liter bzw. 1 cbm (nur für Styropor - in Ausnahmefällen auch 2,5 cbm) aufweisen. Außerdem muss eine Kennzeichnung erfolgen, aus der die Anfallstelle hervorgeht.
Sollten Sie eigene Container besitzen, so können Sie diese in Abstimmung mit dem Entsorger einsetzen. Bei Kleinstanfallstellen ist auch eine lose Erfassung (ohne Behälter) möglich.
Die Sammelgefäße müssen ohne Behinderung für die Erfassungsfahrzeuge zugänglich sein.
Wie oft kommt der Entsorger zu Ihnen?
Für die Großanfallstelle gilt: Wechselbehälter werden nach Befüllung vom Entsorger auf Abruf innerhalb von zwei Arbeitstagen abgeholt. Umleerbehälter werden in der Regel turnusgemäß entsorgt. Alle Behälter müssen so groß bemessen werden, dass nur eine Abholung pro Monat erforderlich ist. Wichtig ist: Geben Sie bitte möglichst genau im Basisdatenblatt an, wie groß Ihr Behälter ist und nach welchen Turnus der Behälter gewechselt werden sollte.
Für Kleinstanfallstellen gilt: Umleerbehälter von 1,1 bis 7 cbm werden in einem abgestimmten Rhythmus entllert. Bei loser Erfassung (ohne Behälter) beträgt die Mindestabholmenge 2 cbm. Bei Sammlungen von Styropor in Säcken gilt: Soweit die Mindestabholmenge von 5 cbm erreicht ist, kann die Kleinstanfallstelle die Abholung fordern. Soweit die Entsorger die Sammlung im Rahmen eines regelmäßigen Abholrhythmus durchführt, kann die Kleinstanfallstelle die gefüllten Säcke zurückgeben, die Mindestmenge von 5 cbm sollte allerdings dazu erreicht werden. Wenn eines unserer Fahrzeuge in der Nähe ist, werden auch Mindermengen mitgenommen.
Die tatsächlich übergebene Menge wird im Erfassungsbeleg fraktionsweise festgehalten und ist von der Anfallstelle zu überprüfen und abzuzeichnen.
Welche Leistungen müssen Sie erbringen?
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter ein, die in Ihrem Betrieb anfallende Packstoffe sortenrein in die verschiedenen Behälter zu füllen. Entsorgungen von restentleerten Emballagen sind ausschließlich seitens der Anfallstelle zentral bei der ISD Köln anzumelden. Von dort erfolgt die Zuweisung eine autorisierten Entsorgungspartners. Hotline: 02203-9147-366.
Behälter mit vermischten Packstoffen, z.B. Kartons, Folie, Styropor usw. werden von Interseroh nicht entsorgt. Behälter und Sammelstücke müssen ebenerdig und für Fahrzeuge zugänglich bereitgestellt werden. Miete für Wechsel- und Umleerbehälter sowie die Kosten für den Kauf von Sammelsäcken rechnen Sie direkt mit dem Entsorger ab.
Welche Anforderungen bestehen bezüglich der Sauberkeit von Verpackungen?
Sie müssen alle Verpackungen entleeren. Offene Container und offene Sammelsäcke dürfen nicht der Witterung ausgesetzt werden. Weisen Sie alle Mitarbeiter darauf hin, die Verpackungen nicht zu verschmutzen. Wenn Verpackungen durch anhaftende Füllgüter oder Schmutz nicht stofflich verwertbar sind, können sie nur als Abfall zur Beseitigung entsorgt werden (zu Lasten der Anfallstelle).
Was geschieht mit Verpackung und anderen Stoffen, die nicht von Interseroh entsorgt werden?
Neben den "autorisierten" Verpackungen, deren Erfassung und Verwertung durch Ihre Lieferanten im Rahmen einer Branchenlösung geregelt sind, fallen bei Ihnen auch Abfälle, sonstigen Verpackungen und andere Materialien an. Ihr Entsorger wird Ihnen anbieten, diese Stoffe zu den üblichen Entsorgungskosten zu erfassen. In vielen Fällen sind "autorisierte" Verpackungen und andere, nicht im Rahmen der Branchenlösung zu entsorgende Materialien stoffgleich.
Beispiel A: Die Verpackungsfraktion Packpapier/Pappe/Karton besteht ausschließlich aus den Packpapieren und Kartonagen, die Ihre Lieferanten verwenden (Sorte Kaufhauspapier). Sie dürfen dieser Verpackungsgruppe keine Zeitschriften, Kataloge, Büropapier beilegen.
Beispiel B: Die Verpackungsfraktion Holz besteht ausschließlich aus Einwegpaletten oder sonstigen Holzverpackungen Ihrer Lieferanten. Bauholz und andere Holzteile, Zuschnitte, Mehrwegpaletten usw. dürfen nicht zugefügt werden.
In Ausnahmefällen können jedoch in Abstimmung mit dem Interseroh-Außendienst die jeweiligen Anteile an "autorisierten" Verpackungen und "nicht autorisierten" Verpackungen festgelegt werden. Interseroh behält sich eine stichprobenartige Überprüfung vor Ort vor. Die Preise für die zusätzlichen Entsorgungsdienstleistungen handeln Sie selbständig mit Ihrem Entsorger aus.
Für alle Ihre Fragen steht Frau Andrea Ernst (09831-8006-52) zur Verfügung.
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